Prüfarzt: Ein Begriff, verschiedene Berufsbilder

Der Begriff Prüfarzt steht für zwei verschiedene Berufsbilder, was mitunter zu Verwechslungen führt. Auch wenn beide Rollen eine medizinische Expertise voraussetzen, unterscheiden sie sich deutlich hinsichtlich Aufgaben, Verantwortungsumfang und Rechtsgrundlagen. Während Prüf- und Studienärzte im Rahmen klinischer Forschung tätig sind, beschäftigt die Deutsche Rentenversicherung Prüf- und Gutachterärzte im Rahmen des sozialmedizinischen Begutachtungssystems.

 

Prüf- und Studienärzte in der klinischen Forschung

Prüfärzte verantworten in einem Prüfzentrum klinische Untersuchungen und Tests und handeln dabei im Rahmen der Arzneimittelprüfverordnung/GCP-Richtlinien. Als wissenschaftliche Leiter der Studie sind sie in der Regel auch Mittelempfänger der Fördergelder des Projektes. Sie arbeiten zusammen mit Studienärzten, die direkt in der Patientenversorgung tätig sind.

 

Kernaufgaben des Prüf- und Studienarztes

  • Medizinische Betreuung der Studienteilnehmer, inklusive Anamnese, körperlicher Untersuchung und Bewertung klinischer Parameter
  • Durchführung von studienspezifischen Maßnahmen gemäß Prüfplan, dazu gehören Visiten, Safety-Reporting und Laborkontrollen
  • Erhebung und Dokumentation von unerwünschten Ereignissen
  • Aufklärung der Probanden/Patienten über Studieninhalte und Einholung der Einverständniserklärung bei delegierter Befugnis
  • Einhaltung regulatorischer Vorgaben

Die Tätigkeit des Prüf- und Studienarztes ist patientenorientiert und unmittelbar klinisch-medizinisch.

 

Prüf- und Gutachterärzte bei der Deutschen Rentenversicherung

Die Prüf- und Gutachterärzte bei der Deutschen Rentenversicherung erstellen sozialmedizinische Stellungnahmen und untersuchen mitunter Versicherte, sofern dies zur Leistungsbeurteilung nötig ist. Ihre Tätigkeit stützt sich auf sozialrechtliche Vorgaben, insbesondere der Sozialgesetzbücher VI und IX.

 

Kernaufgaben des Prüf- und Gutachterarztes

  • Sozialmedizinische Stellungnahme zur Beurteilung des gesundheitlichen Leistungsvermögens, Präventions- oder Rehabilitationsbedarf
  • Bewertung medizinischer Unterlagen wie Befundberichte, Reha-Entlassungsberichte und Facharztberichte
  • Durchführung eigener Untersuchungen oder Beauftragung entsprechender Begutachtungen, wenn dies für die Leistungsbeurteilung erforderlich ist
  • Neutralität: Der Prüfarzt ist weder behandelnder Arzt noch Interessenvertreter des Antragstellers

Der Prüf- und Gutachterarzt im Sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Medizin, Sozialrecht und Verwaltungsverfahren, jedoch ohne patientenorientierte Therapiehoheit.

 

Fazit

Die Tätigkeit der Prüf- und Gutachterärzte der Deutschen Rentenversicherung ist sozialmedizinisch orientiert und übernimmt eine bewertende, gutachterliche Funktion ohne therapeutische Aufgaben.

Prüf- und Studienärzte arbeiten hingegen klinisch-praktisch an Probanden und Patienten und führen studienspezifische Untersuchungen zur Umsetzung einer klinischen Forschung durch.

Beide Tätigkeiten erfordern ärztliche Professionalität, folgen jedoch unterschiedlichen Zielsetzungen.

 

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