In unseren modernen Kliniken und im Sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung bekommen Ärztinnen und Ärzte Stellenangebote, die das Privat- und Arbeitsleben vereinbar machen, eine attraktive tarifliche Bezahlung und eine sinnvolle Aufgabe für die Gesellschaft. Zusätzlich erhalten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die beruhigende Sicherheit eines Arbeitgebers im öffentlichen Dienst.
Die Basis unserer Arbeit ist gegenseitiges Vertrauen. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwalten sich eigenverantwortlich. Für unsere Arbeit gelten daher klare Grundsätze, die wir offen kommunizieren und an die wir uns halten. Diese gelten für unsere Einrichtungen des Sozialmedizinischen Diensts und unsere Rehakliniken - aber auch für alle beschäftigten Ärztinnen und Ärzte.
Respekt im Umgang mit Menschen
Die Deutsche Rentenversicherung begleitet ihre Versicherten, Rentnerinnen und Rentner ein Leben lang. Der Mensch steht im Mittelpunkt. Transparenz in der medizinischen Arbeit ist hierbei für uns selbstverständlich. Die Resultate unserer Arbeit sowie der unserer Kliniken legen wir jedes Jahr in den Geschäftsberichten offen. Sämtliche Rehabilitationseinrichtungen sind zudem entsprechend ihrer Ausrichtung zertifiziert.
Als Ärztin oder Arzt einer Sozialmedizinischen Einrichtung der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie in der Regel ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Hinzu kommt, dass Sie als Ärztin oder Arzt in unseren Kliniken oder im Sozialmedizinischen Dienst eine wichtige und notwendige Aufgabe übernehmen. Hierbei unterstützen wir Sie durch stabile Strukturen aber auch ständige Weiterentwicklung unserer Angebote.