Was macht eine Ärztin im Sozialmedizinischen Dienst?
Dr. med. Ina de Vries arbeitet als Ärztin im Sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen. Im Interview spricht sie über ihre Aufgaben und die Entscheidung, in den öffentlichen Dienst zu wechseln.
Welche Aufgaben haben Sie als Ärztin im Sozialmedizinischen Dienst?
In erster Linie bin ich als allgemeinmedizinische Gutachterin tätig. Ich führe eine ausführliche Befragung zur Krankheits-, Sozial- und Arbeitsgeschichte durch, untersuche den Versicherten und ordne medizinisch-technische Untersuchungen an, welche in unserem Haus durch unser medizinisches Fachpersonal durchgeführt und von mir im Sozialmedizinischen Dienst ausgewertet werden.
Unter Berücksichtigung der im Rahmen der Sachaufklärung eingeholten medizinischen Unterlagen erstelle ich ein Gutachten auf der Basis der Qualitätsrichtlinien der Deutschen Rentenversicherung mit der abschließenden Leistungsbeurteilung für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Verwaltung trifft daraufhin die Entscheidung über den Antrag.
Weiterhin bearbeite ich als Prüfärztin Erstanträge und Weiterzahlungsanträge auf Erwerbsminderungsrente sowie Anträge auf Grundsicherungsleistungen und entscheide, ob eine Stellungnahme nach Aktenlage möglich oder ein sozialmedizinisches Gutachten notwendig ist.

Der Gutachtenauftrag wird zum großen Teil an unsere verschiedenen Fachärztinnen und Fachärzte der Hauptverwaltung in Oldenburg oder der Geschäftsstelle in Bremen weitergegeben, zum kleineren Teil an Fremdgutachter mit entsprechender Fachqualifikation.
Darüber hinaus bearbeite ich im Sozialmedizinischen Dienst Widerspruchs- und Klageakten, wenn eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde. Diese Stellungnahmen dienen unserer Verwaltung und den Juristen als Basis im Sozialgerichtsverfahren.
Welche Vorteile bietet die Arbeit im Sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung im Vergleich zu einer Anstellung im Krankenhaus oder dem Führen einer Praxis?
Die geregelten Arbeitszeiten im Sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung ohne Nacht-, Wochenend- und Bereitschaftsdienste, wie ich sie aus meinen Tätigkeiten in Kliniken und Arztpraxen kenne, bieten den Vorteil einer guten Work-Life-Balance. Hier ist zudem die Flexibilität einer Teilzeittätigkeit größer als in Klinik oder Praxis. Als angestellte Ärztin muss ich mich auch nicht mehr mit Budgetierungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen auseinandersetzen.
Welchen Ärzten können Sie einen Wechsel zur Deutschen Rentenversicherung empfehlen?
Ich empfehle denjenigen Ärztinnen und Ärzten einen Wechsel zur Deutschen Rentenversicherung, die gerne in einem interdisziplinären Team zusammenarbeiten, sozialmedizinisch interessiert sind, Beruf, Familie und Freizeit gut miteinander vereinbaren möchten und sich ein geregeltes Einkommen wünschen.